Für Ihre Gesundheit
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen gemäss Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Krankenkassen zahlen hierfür einen Pauschalbetrag, egal wieviele Leistungen der Patient in Anspruch nimmt. So gehören – nach der Auffassung der GKV – zur Vorsorgeuntersuchung nur körperliche Untersuchung, Urinuntersuchung sowie Gesamtcholesterin und Blutzucker. Weder Ruhe-EKG, noch Laboruntersuchungen zur Niere, Leber oder die Cholesterinverteilung (LDL, HDL) sind im Leistungsumfang enthalten. Sie können diese ergänzenden Untersuchungen sowie weitere medizinisch sinnvolle Leistungen als Wunschleistung von Ihrem Arzt erhalten.
Diese Wunschleistungen darf Ihr Arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Er muss Ihnen diese, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Es handelt sich um Leistungen, die
- nicht Bestandteile des GKV-Leistungskatalogs sind, aber von Ihnen gewünscht werden.
- zwar Bestandteile des Leistungs-Katalogs sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht unbedingt notwendig sind.
- ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind.
Wie werden individuelle Gesundheitsleistungen abgerechnet?
Die Abrechnung geschieht transparent und verständlich, nach der aktuell gültigen GOÄ. Sie sollen wissen, wieviel und wofür Sie bezahlen, daher erhalten Sie selbstverständlich eine übersichtliche und verständliche Rechnung.